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   BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00   

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BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2 Satz 1; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 14 Abs. 2; ; SprAuG § 31 Abs. 2; ; SprAuG § 2; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Wegfalls einer Hierarchiestufe; Auflösungsantrag; Leitender Angestellter im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1, § 2 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2; SprAuG § 31 Abs. 2, § 2; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
    Voraussetzungen für begründungsfreie Auflösungsanträge bei leitenden Angestellten (hier: nach betriebsbedingter Änderungskündigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3192
  • NZA 2002, 1277
  • NZA 2002, 1278
  • BB 2002, 1104
  • BB 2002, 2131
  • DB 2002, 1163
  • AuR 2002, 196
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Eine Kündigung ist nach § 31 Abs. 2 Satz 3 SprAuG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuß zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern - insofern gilt für den Sprecherausschuß nichts anderes wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - EEK II/216; Löwisch aaO § 31 Rn.14; Hromadka aaO § 31 Rn. 22) - auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewußt irreführend nachgekommen ist (st. Rspr. BAG zu § 102 BetrVG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 45, 45 a; 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozeß verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschußanhörung waren (so für die Betriebsratsanhörung BAG 11. Juli 1991 und 17. Februar 2000, aaO).

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Bei diesem weiteren notwendigen Vortrag handelt es sich nicht nur um eine bloße Erläuterung eines schon zuvor hinreichend mitgeteilten Sachverhalts, der auch ohne eine erneute Einschaltung des Vertretungsorgans im Kündigungsschutzprozeß noch möglich wäre (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist sie selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Läuft die unternehmerische Entscheidung aber letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus verbunden mit einer Neuverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es der Konkretisierung dieser Entscheidung, damit überhaupt geprüft werden kann, ob der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen ist und die Entscheidung nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist (vgl. Senat 17. Juni 1999 aaO).

    Er muß auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 17. Juni 1999 aaO).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und sich der Arbeitgeber bei einem anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (st. Rspr. BAG 19. Mai 1993 und 24. April 1997 aaO; zuletzt BAG 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Eine Änderungskündigung ist durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung seines Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 24. April 1997 aaO; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    bb) Der Kläger war zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt, wobei auch bei Betriebsleitern der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nur bei Vorliegen der entsprechenden Personalkompetenzen begründungsfrei möglich ist (Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 39 = EzA KSchG § 14 Nr. 5).

    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4; 18. Oktober 2000 aaO).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4; 18. Oktober 2000 aaO).

    Zwar muß die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis gegeben sein (Senat 18. November 1999 aaO, ErfK-Ascheid 2. Aufl. § 14 KSchG Rn. 10; KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 30).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Recht davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen kann, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122, 124; 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
  • LAG München, 01.10.1999 - 10 Sa 324/99

    Änderungskündigung: Leitender Angestellter; Sprecherausschuss:

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Ein nur begrenzter Personenkreis genügt also nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris; Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52; Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, juris, Rdnr. 137; LAG München, Beschl. v. 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10, juris, Rdnr. 39 ff.; LAG Hamburg, Urt. v. 05.05.2004 - 4 Sa 25/02, juris, Rdnr. 39 ff.).

    Entscheidend für den Inhalt und die Relevanz seiner Personalkompetenz ist vielmehr, welche Bedeutung die Tätigkeit der Mitarbeiter, die er einstellt oder entlässt, für das Unternehmen hat (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, Rdnr. 52; LAG Bremen, Urt. v. 03.02.2010 - 2 Sa 123/09, juris, Rdnr. 91).

    Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG kann allerdings nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zu Grunde liegt (vgl. BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52 ff.; BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 27 ff.).

    Dementsprechend kann der Arbeitgeber, der auch vorsorglich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hat, den Auflösungsantrag nach § 14 Abs. 2 KSchG nicht mit Erfolg stellen, wenn die vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung - wie vorliegend - nicht nur sozialwidrig im Sinne des § 1 KSchG wäre, sondern auch aus anderen Gründen - wie hier wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG - unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 44; Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris, Rdnr. 46 f.; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.01.2013 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11, juris, Rdnr. 52; LAG Hamm, Urt. v. 25.11.1999 - 4 Sa 448/99, juris, Rdnr. 111; so auch Horn NZA 2012, 186, 188).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmern qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15, aaO.; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    So wenig es einer selbständigen Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis entgegensteht, wenn der Angestellte unternehmensinterne Vorgaben beachten muss (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) , so wenig verlangt eine Personalkompetenz iSv. § 14 Abs. 2 KSchG eine unternehmerische Entscheidungshoheit über den Stellenplan und die Befugnis, selbst über Stellenausweitungen oder -kürzungen zu entscheiden.
  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG können deshalb auch dann erfüllt sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine abgeschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Gewicht ist (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Bezüglich der Anforderungen an die Mitteilungspflicht und die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung gelten dieselben Grundsätze wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 S.2 BetrVG (BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP Nr. 6 zu § 14 KSchG 1969; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - zitiert nach juris).

    Eine Kündigung ist danach nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuss zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewusst irreführend nachgekommen ist (BAG v. 27.09.2001 aaO; vgl. zu § 102 BetrVG nur BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG v. 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; vgl. zu § 102 BetrVG: zuletzt BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972).

    Eine bewusst und gewollt unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; zu § 102 BetrVG: BAG v. 22.09.1994 a.a.O. und BAG v. 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Sprecherausschuss ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozess verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschussanhörung waren (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; für die Betriebsratsanhörung BAG v. 17.02.2000, - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis vor, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (ebenso zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6, zu B II 3 c dd der Gründe).

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6, zu B II 3 c cc der Gründe).

    Da es für die Zuordnung zu dem in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur auf die eigenverantwortliche Ausübung der in der Vorschrift genannten Personalkompetenz ankommt, ist der zeitliche Anteil, den die tatsächliche Ausübung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis an der Arbeitszeit des Angestellten ausmacht, für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG ohne Bedeutung (anders zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    Es hat lediglich angenommen, eine Auflösung sei bei Klagen gegen Änderungskündigungen jedenfalls dann möglich, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen habe ( BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00  - zu B II 1 der Gründe; 28. April 1982 -  7 AZR 1139/79  - zu III 1 der Gründe, BAGE 38, 348; 29. Januar 1981 -  2 AZR 1055/78  - zu II 1 der Gründe, BAGE 35, 30) .
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Diese Zuordnungskriterien beruhen auf der Wertung des Gesetzgebers, nach der eine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis die leitende Funktion eines Angestellten im Betrieb oder im Unternehmen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - DB 2002, 1163).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Personalführungsbefugnis auf mehrere Angestellte delegiert ist, denen jeweils nur eine geringe Zahl an Arbeitnehmern zugeordnet sind, kann leitender Angestellter nach Nr. 1 nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zugrundeliegt (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe) .

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 26; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe) .

    Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis vor, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO; ebenso zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO) .

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Entsprechendes kann - soweit der Kläger, was nicht festgestellt ist, leitender Angestellter wäre - für die Anhörung eines bestehenden Sprecherausschusses gelten, da die Beklagte beide Gremien parallel und mit im Wesentlichen gleichlautenden Schreiben unterrichtet hat (zur entsprechenden Anwendung der für die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG geltenden Grundsätze für das Verfahren nach § 31 Abs. 2 SprAuG: Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    b) Das Landesarbeitsgericht hat dahinstehen lassen, ob die Beklagte vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG den Betriebsrat - oder, soweit relevant: nach § 31 Abs. 2 SprAuG einen bestehenden Sprecherausschuss - ordnungsgemäß angehört hat (vgl. Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22

    Versetzung - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

  • LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

  • LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12

    Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2008 - 22 Sa 66/07

    Anforderungen an Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung wegen

  • LAG Hessen, 18.07.2003 - 12 Sa 829/02

    Unternehmerische Entscheidung mit dem Ziel des Personalabbaus

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 24/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01

    Leitende Angestellte - Bereichsleiterin einer Spielbank

  • LAG Bremen, 15.01.2008 - 1 TaBV 15/07
  • LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07

    Außerordentlichen Kündigung wegen unbefugter Nutzung des Internets während der

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12

    Maßregelungsverbot - Auflösungsantrag - leitender Angestellter - Berechtigung zur

  • LAG Köln, 14.05.2004 - 4 Sa 829/03

    Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene," Auswechselung des Klagegrundes

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12

    Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges

  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • ArbG Bonn, 27.09.2023 - 4 Ca 1855/22
  • LAG Thüringen, 18.10.2007 - 3 Sa 14/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Auflösung des

  • LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09

    Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2004 - 7 Sa 219/03

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung ; Frage des Vorliegens einer

  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
  • LAG Hessen, 15.09.2006 - 3 Sa 2213/05

    Keine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall eines freien Arbeitsplatzes durch

  • LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11

    Außerordentliche Kündigung - ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag - leitender

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09

    Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG München, 21.09.2007 - 7 Sa 1255/06

    Kündigung eines Arbeitnehmers einer Filmproduktionsgesellschaft wegen

  • LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03

    Vorrang der Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 07.09.2005 - 18 Sa 2225/04

    Betriebsbedingte Kündigung, unternehmerische Entscheidung, Wegfall eines

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 Sa 32/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an die unternehmerische Entscheidung

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots;

  • LAG Hamm, 09.03.2006 - 8 Sa 1891/05

    Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Auflösungsantrag; leitender Angestellter;

  • LAG Köln, 10.02.2006 - 4 Sa 1135/05

    betriebsbedingte Kündigung, Organisationsentscheidung

  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10

    Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Umfang der Beweislast des Arbeitgebers;

  • LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der

  • ArbG Bielefeld, 18.03.2014 - 2 Ca 2442/12

    Darlegung einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung hinsichtlich der

  • LSG Bayern, 11.11.2004 - L 9 AL 355/02

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen; Anspruch auf

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots -

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

  • ArbG Köln, 16.01.2020 - 6 Ca 2162/19

    Verhaltensbedingte Kündigung und Nachschieben von Kündigungsgründen

  • ArbG Hamburg, 07.07.2011 - 17 Ca 110/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Darlegungslast des

  • LAG Köln, 21.04.2010 - 9 TaBV 43/09

    Anfechtung - Betriebsratswahl

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2009 - 10 Sa 1237/08

    Kündigung (betriebsbedingte) - Darlegungslast Arbeitgeber

  • ArbG Hamburg, 22.11.2011 - 19 Ca 218/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall -

  • ArbG Hamburg, 16.01.2013 - 3 Ca 210/12

    Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Auftragsrückgang -

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.07.2002 - 18 Ca 1186/02

    Creativ Directorin als leitende Angestellte? Anhörung des Betriebsrats bei

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Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,435
BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 (https://dejure.org/2001,435)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 (https://dejure.org/2001,435)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 (https://dejure.org/2001,435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen oder Geschenken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Unkündbarkeit - Angestellter - Öffentlicher Dienst - Annahme von Belohnungen - Annahme von Geschenken - Zustimmung des Arbeitgebers - Dienstliche Tätigkeit - Wichtiger Grund - Weiterbeschäftigung - Fiktive Frist - Außerordentliche Kündigung

  • hensche.de

    Fristlose Kündigung, Kündigung: Fristlos

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 10

  • RA Kotz

    Tarifliche Unkündbarkeit und Bestechlichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; BAT §§ 8 10 54 Abs. 1 § 53 Abs. 2
    Abmahnung; Kündigung; Personalvertretungsrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Außerordentliche Kündigung; Annahme von Geldgeschenken durch Angestellten im städtischen Hochbauamt; tarifliche Unkündbarkeit; Auslauffrist; Prüfungsmaßstab

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 331
  • AuR 2002, 196
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 97 f. und 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228).

    Die lange Bindungsdauer aufgrund der tariflichen "Unkündbarkeit" kann dann dazu führen, daß ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers nach § 626 Abs. 1 BGB anzunehmen ist (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228).

    Da Prüfungsmaßstab hier derjenige bei vergleichbaren ordentlich kündbaren Arbeitnehmern ist, ist es nicht gerechtfertigt, für die Bejahung der Zulässigkeit einer fristlosen oder vor Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist wirksam werdenden Kündigung nochmals zu Lasten des Arbeitnehmers seine tarifliche Unkündbarkeit zu berücksichtigen (BAG 13. April 2000 aaO; vgl. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - AP BGB § 626 Nr. 9 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob der Kläger das Geld für sich verwandt oder einer "Kaffeekasse" zugeführt hat (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30).

    bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine Abmahnung dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 mwN).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 97 f. und 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Das Landesarbeitsgericht wird zu beachten haben, daß nach der Senatsrechtsprechung die Umdeutung in eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist voraussetzt, daß ein Mitbestimmungsverfahren nach den für ordentliche Kündigungen geltenden Vorschriften durchgeführt worden ist (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 22), was hier offenbar nicht geschehen ist.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Da Prüfungsmaßstab hier derjenige bei vergleichbaren ordentlich kündbaren Arbeitnehmern ist, ist es nicht gerechtfertigt, für die Bejahung der Zulässigkeit einer fristlosen oder vor Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist wirksam werdenden Kündigung nochmals zu Lasten des Arbeitnehmers seine tarifliche Unkündbarkeit zu berücksichtigen (BAG 13. April 2000 aaO; vgl. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - AP BGB § 626 Nr. 9 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    b) Kann sich danach bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, die tarifliche Unkündbarkeit auch zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken, so ist jedoch auf der Rechtsfolgenseite zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem tariflich besonders geschützten Arbeitnehmer, wenn bei unterstellter Kündbarkeit nur eine fristgerechte Kündigung zulässig wäre, eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Beide Regelungsziele lassen sich nur erreichen, wenn Belohnungen und Geschenke jeder Art unterbleiben, soweit es sich nicht nur um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325 ).
  • LAG Köln, 07.07.2000 - 11 Sa 396/00
    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2000 - 11 Sa 396/00 - aufgehoben.
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).

    Ebenfalls ist die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, weitgehend Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (vgl. beispw. zuletzt 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - aaO).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Ist es dem Arbeitgeber - wie hier - nicht zumutbar, den tariflich unkündbaren Arbeitnehmer bis zum Ablauf der "fiktiven" Frist einer ordentlichen Beendigungskündigung weiterzubeschäftigen, ist eine außerordentliche fristlose Kündigung auch des tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers gerechtfertigt (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 5 b der Gründe, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 15. November 2001 -  2 AZR 605/00  - BAGE 99, 331) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Da der Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. Senat zuletzt 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NJW 2006, 530, 540; 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 14. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).

    Ebenfalls ist die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, weitgehend eine Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (zuletzt 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - und 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - aaO).

    Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist - auch ohne Gewährung einer Auslauffrist - stets dann gerechtfertigt, wenn es dem Arbeitgeber - wie hier - nicht einmal mehr zumutbar ist, den tariflich unkündbaren Arbeitnehmer nur bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist der ordentlichen Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses weiterzubeschäftigen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/00 -EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BA-GE 99, 331).

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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,603
BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00 (https://dejure.org/2001,603)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 6 AZR 718/00 (https://dejure.org/2001,603)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 (https://dejure.org/2001,603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) § 6; ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungszeit; Befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    ZPO § 565
    Entscheidung in der Sache selbst durch Revisionsgericht trotz Prozessurteil des Berufungsgerichts bei ausreichender Tatsachenfeststellung zweiter Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 250
  • MDR 2002, 777
  • NZA 2002, 1052
  • BB 2002, 948
  • DB 2002, 903
  • AuR 2002, 196
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65

    Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Darauf kann eine Feststellungsklage gerichtet sein (st. Rspr. vgl. etwa BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - AP BAT § 19 Nr. 1).

    Ihm kann nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unrichtige Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - aa0; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 - AP BAT-O § 19 Nr. 2; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1; 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - AP BAT-O § 19 Nr. 14; 28. Oktober 1999 - 6 AZR 243/98 - nv.).

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    In diesem Fall bedarf es einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht nicht (im Anschluß an BGH Urteil vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 - LM ZPO § 256 Nr. 168).

    Vielmehr hat das Revisionsgericht die Entscheidung in einem solchen Fall auch dann selbst zu treffen, wenn das Berufungsgericht die Klage als unzulässig abgewiesen hat (BGH 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 - LM ZPO § 256 Nr. 168, zu III 1 der Gründe mwN).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Daß dies nicht der Fall ist, ergibt sich insbesondere aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Bestimmungen, der bei der Tarifauslegung - neben dem Tarifwortlaut - ebenfalls zu berücksichtigen ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Daß dies nicht der Fall ist, ergibt sich insbesondere aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Bestimmungen, der bei der Tarifauslegung - neben dem Tarifwortlaut - ebenfalls zu berücksichtigen ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Zwar können nach § 256 Abs. 1 ZPO nur Rechtsverhältnisse Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht hingegen bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses (vgl. BGH 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331, 332).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Sie kann sich vielmehr beschränken auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht (BAG 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32; 21. Mai 1992 - 6 AZR 19/91 - ZTR 1993, 288).
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 178/99

    Jubiläumszuwendung - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Dies hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts für die gleichlautende Bestimmung in § 59 Abs. 1 Satz 5 BAT entschieden (vgl. BAG 5. April 2000 - 10 AZR 178/99 - AP BAT § 39 Nr. 2).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Ihm kann nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unrichtige Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - aa0; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 - AP BAT-O § 19 Nr. 2; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1; 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - AP BAT-O § 19 Nr. 14; 28. Oktober 1999 - 6 AZR 243/98 - nv.).
  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 19/91

    Arbeitszeitregelung für Verkehrsaufseher - Zulässigkeit von Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Sie kann sich vielmehr beschränken auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht (BAG 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32; 21. Mai 1992 - 6 AZR 19/91 - ZTR 1993, 288).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 380/94

    Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O - stellvertretende Bürgermeisterin

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
    Ihm kann nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unrichtige Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - aa0; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 - AP BAT-O § 19 Nr. 2; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1; 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - AP BAT-O § 19 Nr. 14; 28. Oktober 1999 - 6 AZR 243/98 - nv.).
  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 281/96

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 243/98

    Feststellungsinteresse in Bezug auf Anrechenbarkeit von bestimmten

  • LAG Berlin, 13.10.2000 - 2 Sa 1056/00

    Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten

  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 10 Sa 1122/17

    Unberechtigte Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG v. 25.05.2005, 5 AZR 566/04, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 165; BAG v. 25.10.2001, 6 AZR 718/2000, BAGE 99, 250; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160).
  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    Ihm kann nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis die Beklagte eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unrichtige Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00, nach juris) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Jedoch kann sich die Feststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f.; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - NJW 2000, 2280, zu 1 a der Gründe, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3649
BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00 (https://dejure.org/2001,3649)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2001 - 6 AZR 196/00 (https://dejure.org/2001,3649)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 6 AZR 196/00 (https://dejure.org/2001,3649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) vom 31. Januar 1962 § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c; ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter g... emeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) vom 31. Januar 1962 § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d; ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) vom 31. Januar 1962 § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Arbeitszeit; Zuschläge - Zeitzuschläge neben Freizeitausgleich für Arbeit an Heiligabend und Silvester [BMT-G II]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) vom 31. 1. 1962 § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c und d, § 15 Abs. 4
    II. Anspruch für Arbeiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1220
  • BB 2002, 948
  • DB 2002, 1722
  • AuR 2002, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zuzustimmen, daß nach dem Wortlaut der Bestimmung in § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d BMT-G II, der für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblich ist (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313; 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219, 223 f.; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfrist Nr. 116), ein Anspruch auf Zahlung von Zeitzuschlägen für Arbeit nach 12.00 Uhr an den Tagen vor Neujahr und vor dem ersten Weihnachtsfeiertag in Höhe von 100 v.H. besteht.
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zuzustimmen, daß nach dem Wortlaut der Bestimmung in § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d BMT-G II, der für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblich ist (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313; 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219, 223 f.; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfrist Nr. 116), ein Anspruch auf Zahlung von Zeitzuschlägen für Arbeit nach 12.00 Uhr an den Tagen vor Neujahr und vor dem ersten Weihnachtsfeiertag in Höhe von 100 v.H. besteht.
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94

    Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zuzustimmen, daß nach dem Wortlaut der Bestimmung in § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d BMT-G II, der für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblich ist (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313; 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219, 223 f.; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfrist Nr. 116), ein Anspruch auf Zahlung von Zeitzuschlägen für Arbeit nach 12.00 Uhr an den Tagen vor Neujahr und vor dem ersten Weihnachtsfeiertag in Höhe von 100 v.H. besteht.
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zuzustimmen, daß nach dem Wortlaut der Bestimmung in § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d BMT-G II, der für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblich ist (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313; 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219, 223 f.; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfrist Nr. 116), ein Anspruch auf Zahlung von Zeitzuschlägen für Arbeit nach 12.00 Uhr an den Tagen vor Neujahr und vor dem ersten Weihnachtsfeiertag in Höhe von 100 v.H. besteht.
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2000 - 9 Sa 521/99

    Siehe dazu Urteil des BAG vom 31.05.2001 - 6 AZR 196/00

    Auszug aus BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 196/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Januar 2000 - 9 Sa 521/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 709/00

    Zeitzuschläge für Arbeit an Vorfesttagen

    Die Zahlung der Zeitzuschläge für Arbeit an diesen Vorfesttagen ist daher - anders als nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d BMT-G II (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 2001 - 6 AZR 196/00 - zVv.) - abhängig davon, ob dem Angestellten Freizeitausgleich gewährt worden ist.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6755
LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01 (https://dejure.org/2001,6755)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01 (https://dejure.org/2001,6755)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2001 - 17 Sa 1178/01 (https://dejure.org/2001,6755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im Betrieb; Mitteilung der Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung an den Betriebsrat; Sinn und Zweck eines betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2002, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (42)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

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  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

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  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

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  • ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass die grobe Beleidigung eines Kunden des Arbeitgebers ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - NZA 2003, 1295; LAG Hamm, Urteil vom 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01 - AuR 2002, 196; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.10.1998 - 5 Sa 309/98 - LAGE Nr. 122 zu § 626 BGB; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 226).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.02.2002 - 8 Sa 1059/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10471
LAG Köln, 06.02.2002 - 8 Sa 1059/01 (https://dejure.org/2002,10471)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.02.2002 - 8 Sa 1059/01 (https://dejure.org/2002,10471)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 8 Sa 1059/01 (https://dejure.org/2002,10471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderungskündigung, Bedingung, vorsorgliche Kündigung, Unkündbarkeit, vertragliche Vereinbarung, Abweichung durch neuen Vertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 KSchG, §§ 620 ff., 624 BGB
    Änderungskündigung, Bedingung, vorsorgliche Kündigung, Unkündbarkeit, vertragliche Vereinbarung, Abweichung durch neuen Vertrag

  • Wolters Kluwer

    Kündigung unter Potestativbedingungen; Vorsorgliche Kündigung; Abweichung durch neuen Vertrag; Bestand von Voraussetzungen für Entstehung vertraglicher Rechte, die von Dauer des Bestandes arbeitsvertraglicher Bindungen der Parteien abhängen

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln - 3 Ca 10831/99
  • LAG Köln, 06.02.2002 - 8 Sa 1059/01

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1816
  • AuR 2002, 196
  • NZA-RR 2003, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2002 - 8 Sa 1059/01
    Die vorsorgliche Kündigung ist nämlich eine unbedingte Kündigung und daher unbedenklich zulässig (Staudinger/Neumann Vorbem. zu §§ 620 ff. BGB Rn. 60; KR-Rost § 2 KSchG Rn. 54; BAG vom 12.10.1954 AP KSchG § 3 Nr. 5; APS-Preis Grundlagen D. Rn. 17).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23

    Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag -

    In der gebotenen Auslegung handelte es sich - wie sich aus dem Zusatz "vorsorglich" ergibt - um eine unbedingt ausgesprochene Änderungskündigung, die unter der auflösenden Bedingung stand, dass der Kläger der Versetzung nicht widerspricht (zu Zulässigkeit einer Potestativbedingung KR-Rachor 13. Aufl. 2022 § 1 KSchG Rn. 178; LAG Köln 6. Februar 2002 - 8 Sa 1059/01 - unter II. 1. der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

    Deshalb werden derartige Kündigungen allgemein als wirksam angesehen (LAG Köln 06.02.2002 NZA-RR 2003, 18).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2010 - 5 Sa 243/09

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung -

    Ein tatsächliches Angebot erfolgt im Arbeitsverhältnis dadurch, dass sich der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz einfindet (vgl. nur LAG Köln 12. April 2002 NZA-RR 2003, 18).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 94/04

    Verneinung eines Betriebsübergangs im Falle der Geschäftsanmaßung eines

    Auch eine vorsorglich erklärte Kündigung ist eine echte Kündigung (vgl. KR-Friedrich, a.a.O., § 4 KSchG Rn. 14; LAG Köln, Urteil vom 06. Februar 2002 - 8 Sa 1059/01, NZA-RR 2003, 18).
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